Die technischen Regeln für Gefahrenstoffe werden vom Ausschuss für Gefahrenstoffe sowie dem Ausschuss für Arbeitsmedizin unter strikten Auflagen konzipiert und kontrolliert. Bedenkt man die gesundheitlichen Risiken, welche durch die Emission von Staub in der Strahltechnik in der Industrie bestehen, erfahren die strengen Richtlinien und Grenzwerte durchaus ihre Berechtigung und sollten demnach auch beachtet werden. Alle zuständigen Gewerbeämter führen regelmäßige Kontrollen durch. Bei Zuwiederhandeln kann dies sogar zur Stilllegung des Betriebs und der Produktion führen und hat somit weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Doch nicht nur eine gesundheitliche Gefährdung entsteht durch die staubhaltige Abluft der Strahlanlagen, auch beispielsweise Flugrostschäden können zu kostspieligen Schäden an betrieblichem, wie aber auch außerbetrieblichem Eigentum führen. Um dies zu vermeiden, greift man in der Strahltechnik auf gängige Filtersysteme, wie die Taschenfilteranlage oder die Patronenfilteranlage zurück. Es ist dringend zu empfehlen, bei möglichen Filterschäden Gegenmaßnahmen einzuleiten und Unkosten sowie rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Prüfung von möglichen Filterschäden Ihrer Strahlanlagen, sodass Staubdurchschlagstellen schnell behoben und der Betrieb der Strahlanlage zügig wieder aufgenommen werden kann. Das Testverfahren bietet dabei vielseitige Möglichkeiten, um etwaige Schäden zu identifizieren. Hierzu gehört zum Beispiel das Verfahren mit fluoreszierenden Teststäuben. Mittels einer UV – Lampe lassen sich die Staubdurchschlagstellen schnell und einfach finden und beheben. Unser speziell geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Strahltechnik und des Anlagenbaus hilft Ihnen gerne bei der Behebung und Reparatur sämtlicher Schäden an der Strahlanlage.
Im Folgenden sind die wichtigsten Gesetze und Richtlinien als Auszug für die Arbeit mit Gefahrenstoffen nochmals detailliert aufgelistet worden:
Technische Regeln für Gefahrenstoffe
TRGS 507 - Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
TRGS 555 - Betriebsanweisung und Unterweisung nach GefStoffV.
TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz
TRGS 102 - Technische Richtkonzentrationen für gefährliche Stoffe